UPDATE 10|2023

Das E-Rezept und Ihr Praxisverwaltungssystem

Das E-Rezept ab Januar 2024 ist sowohl für Patientinnen und Patienten eine deutliche Erleichterung als auch für Praxen. Es vereinfacht administrative Abläufe und gibt neue Möglichkeiten, um den Praxisalltag zu optimieren. Mit dem E-Rezept sparen sich Praxen wertvolle Zeit, die in die Versorgung der Patientinnen und Patienten fließen kann.

Hier finden Sie 11 Erklärvideos der gematikwie die verschiedenen Praxisverwaltungssysteme (unter anderem CompuGroup Medical, Duria, FREY, Indamed, medatixx, T2med, Tomedo) die E-Rezept-Prozesse umgesetzt haben:

Das E-Rezept kommt – das Wichtigste zum Thema

Welchen Zweck hat das E-Rezept?

Das E-Rezept ersetzt das bisherige "rosa Rezept" bzw. das Muster 16 für gesetzlichversicherte Patientinnen und Patienten.

In der Arztpraxis ist eine digitale Weitergabe des E-Rezeptes oder auch ein Ausdruck in Papierform (Papierrezept) möglich, um die Verordnung zu übergeben.

In beiden Fällen ist das E-Rezept durch einen Rezept-Code (sog. Data-Matrix-Code) verschlüsselt, der alle notwendigen Informationen für die Einlösung in einer Apotheke der Wahl enthält.

Wie funktioniert die Ausstellung eines E-Rezepts?

Ihre Patientinnen und Patienten besuchen Sie wie gewohnt für ein Patientengespräch in Ihrer Praxis. Sollten sie ein Medikament benötigen, erstellen Sie die Verordnung in Ihrem Patientenverwaltungssystem.

Sobald das Rezept erstellt wurde, unterschreiben Sie dieses digital mithilfe Ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA 2.0). Das bedeutet für Sie: Endlich kein lästiges Ausdrucken und händisches Unterschreiben mehr.

Nach der Signatur des E-Rezepts wird die Verordnung automatisch auf dem Server der Telematikinfrastruktur (TI) abgespeichert.

Sie möchten mehr zur Funktionsweise des E-Rezeptes erfahren?
Weitere Informationen finden Sie in unseren E-Rezept FAQ (häufig gestellte Fragen)

Wie gelangt das E-Rezept zu meinen Patient:innen?

Wenn Ihre Patientinnen und Patienten die „Das E-Rezept“ App auf ihren Smartphones installiert haben, erhalten Sie nach Rezeptausstellung eine Benachrichtigung in der App. Sie können dann direkt mobil auf das E-Rezept zugreifen und es digital in der Apotheke einlösen.

Für Patient:innen ohne App speichern Sie das E-Rezept auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder Sie drucken das E-Rezept mit Data-Matrix-Code auf Papier aus. Mit dem Code auf der Gesundheitskarten oder auf dem Ausdruck kann die Verschreibung in der Apotheke vor Ort wie gewohnt eingelöst werden.

Für jede Verordnung ein E-Rezept?

Mit dem Start des E-Rezeptes sind nur Muster-16 Rezepte umzustellen. Das betrifft keine Rezepte, die im Zuge eines Heim- und/oder Hausbesuches ausgestellt werden.

Welche Rezepte sind ab Januar 2024 noch nicht für Verordnung als E-Rezept vorgesehen?

  • Verordnung von sonstigen nach § 31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa Verbandmittel und Teststreifen)
  • Verordnung von Hilfsmitteln und Sprechstundenbedarf
  • Verordnung von Blutprodukten, die von pharmazeutischen Unternehmen oder Großhändlern gemäß § 47 AMG direkt an Ärztinnen und Ärzte abgegeben werden
  • Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen
  • Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern, zum Beispiel Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc.
  • Verordnungen für im Ausland Versicherte
  • Enterale Ernährung
  • T- und BtM-Rezepte

Privatrezepte können optional als E-Rezept ausgestellt werden.

Parenterale Zubereitungen (unter anderem patientenindividuell hergestellten Zubereitungen wie z. B. Zytostatika, Antikörpertherapien, Schmerzkassetten oder IVOM Spritzen) sind von der Handhabung ab Januar 2024 ausgenommen und werden weiterhin als Muster-16 verordnet, denn die E-Rezeptform für diese Zubereitungen ist noch nicht spezifiziert.

Versorgung mit Zytostatika durch die ABF-Apotheke

Seit über 20 Jahren ist die ABF-Apotheke auf die zuverlässige Versorgung von Onkologen, onkologischen Praxen und medizinischen Versorgungszentren spezialisiert. 

Mehr über die Zytostatika-Versorgung der ABF-Apotheke erfahren

Vorteile des E-Rezepts für Ärzte und Arztpraxen

Das E-Rezept ermöglicht einen effizienteren Praxisablauf und eine lückenlose Dokumentation der Patientenversorgung. Ihre Vorteile durch das E-Rezept:

  • Keine unnötigen Wege innerhalb der Praxis zur Unterzeichnung von Rezepten
  • Weniger Papierausdrucke und Ressourcenschonung
  • Keine handschriftlichen Verordnungen und umständliche Rückfragen durch Apotheken
  • Folgerezepte können digital übermittelt werden.
  • Mehr Zeit für Ihre Patientinnen und Patienten
  • Telemedizinischen Angeboten wird ein Weg bereitet.

Aller Anfang ist schwer – aber nicht mit der richtigen Ausstattung

Wie bereite ich meine Praxis auf das E-Rezept vor?

Um E-Rezepte ausstellen zu können, müssen einige Vorkehrungen getroffen werden. Hier eine kleine Übersicht der notwendigen technischen Voraussetzungen:

  • Anschluss an die TI mit einem E-Health-Konnektor oder ePA-Konnektor
  • eHBA 2.0
  • SMC-B
  • eHealth-Kartenterminal
  • PVS-Update
  • Internetanschluss
  • Drucker mit 300 dpi

Übrigens: Einige der anfallenden Technikkosten können Sie erstatten lassen.

Entdecken Sie auch die Onboarding-Checkliste der Gematik zum Thema E-Rezept.

Doch was ist wenn? Einige Fragen zu Hindernissen schnell erklärt

Ersatzverfahren: Muster 16-Rezept als Notlösung

Was ist, wenn die Erstellung eines E-Rezeptes nicht möglich ist? Hierfür gibt es immer das Muster 16-Rezept als Back-Up-Lösung. Folgende Gründe rechtfertigen den Einsatz:

  • Die technischen Voraussetzungen sind nicht gegeben (Soft- beziehungsweise Hardware sind nicht verfügbar oder defekt, PVS kann noch keine E-Rezepte erstellen, TI oder Internetverbindung sind nicht verfügbar, eHBA ist defekt)
  • Die Übermittlung der nötigen Rezeptart ist noch nicht vorgesehen
  • Es handelt sich um ein Rezept, das im Rahmen einen Haus- und/oder Heimbesuchs ausgestellt wird
  • Die Versichertennummer ist aufgrund des Ersatzverfahrens nach Anlage 4a BMV-Ä noch nicht bekannt

NFC-fähige eGK

Seit dem 1. Januar 2015 ist die eGK bereits verpflichtender Bestandteil im deutschen Gesundheitssystem. Um E-Rezepte über die App „Das E-Rezept“ erhalten und einlösen zu können, benötigen Patienten eine eGK mit der Funktion Near-Field-Communication (NFC). Die NFC-fähige eGK wird an das Smartphone gehalten, wodurch der Inhaber der Karte als berechtigt ausgewiesen wird.

Aufgrund hoher Nachfrage und Auslastung der Kartenhersteller verzögert sich allerdings die Ausgabe der neuen NFC-fähigen eGK. Dadurch wird gerade zum Start des E-Rezeptes weiterhin vermehrt der Papierausdruck vonnöten sein.

Kommunikation zwischen Arzt und Apotheke

Zur Kommunikation zwischen Arzt und Apotheke gibt es innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) den KIM-Dienst, der als ein sicheres E-Mail-Verfahren dient.


E-Rezept FAQ für Arztpraxen

Sie haben Fragen zum E-Rezept? Wir haben die Antworten!

 

Funktion des E-Rezepts ▼

Ausstellung des E-Rezepts ▼

Hilfestellungen zum E-Rezept ▼

Funktion des E-Rezepts

Wie funktioniert das E-Rezept?

Die Ärztin bzw. der Arzt erstellt das E-Rezept mithilfe der Praxissoftware und speichert es sicher verschlüsselt in einem Gesundheitsnetzwerk ab, der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI). Die Patientin bzw. der Patient erhält das Rezept auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK), über die E-Rezept-App der gematik oder bekommt in der Arztpraxis einen Ausdruck mit DataMatrix-Code ausgehändigt. Mit der Gesundheitskarte, der App oder dem Ausdruck ist dann eine Einlösung in der Apotheke wie gewohnt möglich.

Wie ist das E-Rezept gesetzlich verankert?

Nach diversen Verschiebungen der Zeitplanung wird derzeit von einer Einführung zum 01. Januar 2024 ausgegangen.

Ausstellung des E-Rezepts

Welche Rezeptarten werden auf das E-Rezept umgestellt?

Zu Beginn werden nur Muster 16-Rezepte umgestellt. Ausgenommen sind BTM- und T-Rezepte, Rezepte für Hilfsmittel, Verbandmittel, Teststreifen, DIGAs und Sprechstundenbedarf.

 

Können Rezepturen mittels E-Rezept verordnet werden?

Rezepturen sind bereits ab dem Start als Verordnung via E-Rezept möglich. Diese können strukturiert oder per Freitext eingegeben werden.

Ab wann ist eine Datenübermittlung direkt an Apotheken möglich?

E-Rezepte können auf unterschiedlichen Wegen in die Apotheke gesendet werden. In den erlaubten Fällen können E-Rezepte mittels KIM und Fax übermittelt werden.

Kann das E-Rezept auch während Videosprechstunden ausgestellt werden?

Ja, unter Einhaltung der ärztlichen Sorgfaltspflicht ist es Ärzt:innen möglich, auch während Videosprechstunden ein E-Rezept auszustellen.

Sind Mehrfachverordnungen über ein E-Rezept möglich?

Ja, das ist seit dem 01.April 2023 möglich. Hierfür kann die Ärztin bzw. der Arzt bis zu viermal Rezepte in Folge verordnen. Für jedes Rezept muss von Ärztin bzw. Arzt aber individuell der Beginn der Gültigkeit definiert werden.

Welche Regelungen gelten bei der E-Rezept-Ausstellung im Vertretungsfall?

Um diese Frage zu beantworten, muss die Art der Vertretung unterschieden werden: 

  • Kollegiale Vertretung: Der Arzt oder die Ärztin wird durch einen fachgleichen Mediziner in dessen Praxis vertreten. Die Abrechnung erfolgt über den Vertreter. In den Daten des E-Rezepts erfolgt keine Kennzeichnung einer Vertretung.
  • Persönliche Vertretung: Ein Vertreter arbeitet in der Praxis des ausfallenden Arztes. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall über die LANR/BSNR des Vertretenen. Daher muss die Kennzeichnung des Vertreters im Datensatz erfolgen. Sowohl die Daten der vertretenden ausstellenden Person als auch die des ausfallenden Arztes und dessen Praxis übermittelt.

Die elektronische Signator muss bei digitalen Verordnungen immer durch die ausstellende Person erfolgen. 

Hilfestellungen rund um das E-Rezept

Wie beantrage ich einen eHBA?

Um einen eHBA zu erhalten, wenden Sie sich an die jeweilige Landesärztekammer. Nach der schriftlichen Beantragung werden Sie aufgefordert, mithilfe des Post-ident Verfahrens Ihre Identität zu bestätigen. Anschließend wird Ihr persönlicher eHBA erstellt.

Dies kann aufgrund der Vielzahl an Beantragungen einige Wochen dauern. Sobald Sie Ihren eHBA erhalten haben, schalten Sie diesen innerhalb von 28 Tagen frei. Danach sind Sie in der Lage, die qualifizierte elektronische Signatur zu verwenden.

Wie beantrage ich eine SMC-B?

Die SMC-B, Praxisausweis, wird über das Mitgliederportal der zuständigen KV beantragt. Für die Beantragung benötigen Sie normalerweise Ihren eHBA.

Da es aktuell, aufgrund einer erhöhten Nachfrage, zu Verzögerungen bei der Ausstellung des eHBA kommen kann, reicht für die Beantragung der SMC-B aktuell der Nachweis der Beantragung des eHBA aus.

Die SMC-B erhalten Sie nach circa 2 Wochen per Post. Der PIN beziehungsweise PUK kommt in einem zweiten, separaten Brief. Sobald Sie alles erhalten haben, schalten Sie die SMC-B über einen Online-Link frei.

Wie wird die Umstellung auf das E-Rezept finanziert?

Der Gesetzgeber und die KBV haben festgelegt, dass Ärzte beziehungsweise Arztpraxen finanziell bei der Vorbereitung auf die TI und das E-Rezept unterstützt werden. Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht, welche Förderungen Sie erhalten können.

Lässt sich ein E-Rezept ändern oder stornieren?

Nein, nicht direkt. Es können keine Korrekturen an einem bereits ausgestellten E-Rezept vorgenommen werden, da die Verordnung als signierter Datensatz nur in unveränderter Form gültig ist.

Wurde das E-Rezept allerdings noch nicht durch Patient:innen eingelöst, besteht die Möglichkeit für Ärzt:innen, das bisherige E-Rezept zu löschen und ein neues auszustellen. In diesem Fall sollte auf jeden Fall der oder die betroffene Patientin informiert werden. 


E-Rezept Glossar für Arztpraxen

In unserem E-Rezept Glossar erklären wir Ihnen von A bis Z wichtige Begriffe rund um das Thema E-Rezept. Einfach nur den jeweilgen Begriff klicken und unsere Erklärung lesen:

App „Das E-Rezept“:

Von der Gematik zur Verfügung gestellte App, mit welcher das E-Rezept digital empfangen und eingelöst werden kann.

DataMatrix-Code:

Zweidimensionaler Code, der Daten enthält und gescannt werden kann (zum Beispiel in der Apotheke, um Rezeptdaten zu erhalten) und einem herkömmlichen QR-Code ähnelt.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK):

Digitale Gesundheitskarte für gesetzlich Versicherte, auch Versichertenkarte oder Krankenkarte genannt.

Elektronische Patientenakte (ePA):

Steht seit dem 1. Januar 2021 allen gesetzlich Versicherten über ihre Krankenkasse zur Verfügung. Sämtliche Verordnungen, medizinischen Befunde und weitere Gesundheitsinformationen können darin digital gespeichert werden.

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA 2.0):

Personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat, mit der sich Ärzte und Apotheker beispielsweise gegenüber der gematik ausweisen können.

Elektronisches Rezept (E-Rezept):

Digitale Form der Rezeptverordnung, die voraussichtlich ab Januar 2022 das herkömmliche Papierrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel ersetzt.

Gematik:

Die gematik GmbH hat die Aufgabe, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voranzutreiben und dadurch die Gesundheitsversorgung aller Bürger:innen zu optimieren. Die Gematik ist wesentlich an der Einführung des E-Rezepts beteiligt.

Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM):

Ein sicheres E-Mail-Verfahren innerhalb der TI.

Near-Field-Communication (NFC):

Eine drahtlose Kommunikationstechnik, die zum Beispiel bei Bankkarten oder der elektronischen Gesundheitskarte zum Einsatz kommt.

Praxisverwaltungssystem (PVS):

Software in Praxen, um die Patientendaten zu verwalten.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES):

Eine rechtssichere elektronische Unterschrift. Diese Unterschrift ist bei einigen Anwendungen innerhalb der TI notwendig.

Secure module card Typ B (SMC-B; Praxisausweis):

Schlüsselspeicher, den eine Einheit oder eine Organisation des Gesundheitswesens ausweist. Wird für die Authentifizierung gegenüber der TI und eGK benötigt.

Security module card Gerätespezifisch gSMC-K / gSMC-KT (K=Konnektor , KT=Kartenterminal):

In den Geräten fest verbaute Karten, um eine dauerhafte, verschlüsselte und sichere TLS-Verbindung zum Konnektor beziehungsweise der TI herzustellen.

Telematikinfrastruktur (TI):

Sicheres Netzwerk zum Austausch von Gesundheitsdaten, beispielsweisen zwischen Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken. Sie sorgt als „Datenautobahn im Gesundheitswesen“ für eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen allen Gesundheitsakuteren. Zu ihren Anwendungsbereichen gehören unter anderem das E-Rezept und Notfalldatenmanagement (NFDM), die elektronische Patientenakte (ePA), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und vieles mehr.

Virtuelles privates Netzwerk (VPN):

Eine private, für andere nicht erkennbare Netzwerkverbindung.


Sie haben Fragen zum E-Rezept? Wir helfen gerne weiter!

Als Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema E-Rezept steht Ihnen unser E-Rezept Competence Center gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns einfach eine Nachricht mit Ihrem Anliegen und wir melden uns zeitnah zurück.

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