Zu den Themen für Arztpraxen und Praxispersonal:
Das E-Rezept kommt – das Wichtigste zum Thema
Welchen Zweck hat das E-Rezept?
Das E-Rezept ersetzt das bisherige rosa Muster 16-Rezept für gesetzlichversicherte Patienten.
In der Arztpraxis ist eine digitale Weitergabe des E-Rezeptes oder auch ein Ausdruck in Papierform (Papierrezept) möglich, um die Verordnung an Patienten zu übergeben.
In beiden Fällen ist das E-Rezept durch einen Rezept-Code (DataMatrix-Code) verschlüsselt, der alle notwendigen Informationen für die Einlösung in einer Apotheke der Wahl enthält.
Wie funktioniert die Ausstellung eines E-Rezepts?
Patient:innen besuchen Sie wie gewohnt für ein Patientengespräch in Ihrer Praxis. Sollten sie ein Medikament benötigen, erstellen Sie die Verordnung in Ihrem Patientenverwaltungssystem.
Sobald das Rezept erstellt wurde, unterschreiben Sie dieses digital mithilfe Ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA 2.0). Das bedeutet für Sie: Endlich kein lästiges Ausdrucken und händisches Unterschreiben mehr.
Nach der Signatur des E-Rezepts wird die Verordnung automatisch auf dem Server der Telematikinfrastruktur (TI) abgespeichert.
Sie möchten mehr zur Funktionsweise des E-Rezeptes erfahren?
Weitere Informationen finden Sie in unseren E-Rezept FAQ (häufig gestellte Fragen)
Wie gelangt das E-Rezept zu meinen Patienten?
Falls Ihre Patient:innen bereits die App „Das E-Rezept“ auf ihren Smartphones hat, erhalten Sie nach Rezeptausstellung eine Benachrichtigung in der App. Sie können dann direkt auf das E-Rezept zugreifen und es über verschiedene Wege in der Apotheke einlösen.
Für Patient:innen ohne App drucken Sie das E-Rezept mit DataMatrix-Code auf Papier aus. Im Anschluss ist es Ihren Patient:innen möglich, den Ausdruck in der Apotheke einzulösen.
In der ABF-Apotheke sind wir bereits jetzt bereit, alle E-Rezepte zuverlässig entgegenzunehmen.
Weitere praktische Informationen zum E-Rezept finden Sie unserem Whitepaper "Das E-Rezept ist da." – kostenlos bestellen.
Für jede Verordnung ein E-Rezept?
Zum Start des E-Rezeptes sind nur Muster 16-Rezepte umzustellen. Dies betrifft keine Rezepte, die im Zuge eines Heim- und/oder Hausbesuches ausgestellt werden.
Welche Rezeptarten sind vorerst nicht als E-Rezept ausstellbar?
- BTM- und T-Rezepte
- Rezepte über Hilfsmittel, Verbandmittel und Teststreifen
- PKV-Rezepte
- Sprechstundenbedarf
- Verordnung einer DIGA (Digitale Gesundheits-Anwendung)
Im Bereich der Zytostatika-Verordnung gibt es eine Einigung: Im November 2021 wurde beschlossen, dass das E-Rezept für Zytostatika-Zubereitungen im Jahr 2023 starten soll.
Versorgung mit Zytostatika durch die ABF-Apotheke
Seit über 20 Jahren ist die ABF-Apotheke auf die zuverlässige Versorgung von Onkologen, onkologischen Praxen und medizinischen Versorgungszentren spezialisiert.
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Vorteile des E-Rezepts für Ärzte und Arztpraxen
Das E-Rezept ermöglicht einen effizienteren Praxisablauf und eine lückenlose Dokumentation der Patientenversorgung. Ihre Vorteile durch das E-Rezept:
- Keine unnötigen Wege innerhalb der Praxis zur Unterzeichnung von Rezepten
- Weniger Papierausdrucke und Ressourcenschonung
- Keine handschriftlichen Verordnungen und umständliche Rückfragen durch Apotheken
- Folgerezepte können digital übermittelt werden
- Mehr Zeit für Ihre Patienten
- Telemedizinischen Angeboten wird ein Weg bereitet
Fragen zum E-Rezept? Wir sind für Sie da!
Auf viele Fragen gehen wir in unseren FAQ ein. Natürlich stehen wir Ihnen auch direkt und persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung. Schreiben Sie gerne eine Mail an e-rezept@ oder lassen Sie uns ganz einfach und bequem eine Nachricht über unser a-b-f.deKontaktformular zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Außerdem: Viele weitere Informationen finden Sie auch in unserem informativen und kostenlosen Whitepaper "Das E-Rezept ist da." (PDF 1,4 MB) – kostenlos bestellen:
Aller Anfang ist schwer – aber nicht mit der richtigen Ausstattung
Wie bereite ich meine Praxis auf das E-Rezept vor?
Um E-Rezepte ausstellen zu können, müssen einige Vorkehrungen getroffen werden. Hier eine kleine Übersicht der notwendigen technischen Voraussetzungen:
- Anschluss an die TI mit einem E-Health-Konnektor oder ePA-Konnektor
- eHBA 2.0
- SMC-B
- eHealth-Kartenterminal
- PVS-Update
- Internetanschluss
- Drucker mit 300 dpi
Übrigens: Einige der anfallenden Technikkosten können Sie erstatten lassen. Mehr dazu lesen Sie in unserer PDF.
Entdecken Sie auch die Onboarding-Checkliste der Gematik zum Thema E-Rezept.
In unserer übersichtlichen PDF haben wir die wichtigsten technischen Voraussetzungen für das E-Rezept und Informationen zur Kostenerstattung für Sie zusammengefasst. Hier kostenlos herunterladen!
Aktuell kommt es gehäuft zu Fehlermeldungen beim Einlesen von eGKs 2.1 einzelner Krankenkassen in manchen stationären Kartenlesegeräten. Es ist beispielsweise möglich, dass der Praxisausweis (SMC-B) nicht mehr erkannt wird, das Kartenterminal plötzlich abstürtzt oder automatisch neu startet. Die gematik ist an der Ursachensuche und Behebung dieser Fehler bereits dran. Als Auslöser für die Probleme wird die elektrostatische Aufladung der elektronischen Gesundheitskarte eGK G2.1 vermutet. Bis zu einer finalen Lösungen kann es unter anderem hilfreich sein, regelämßig Updates in das Kartenterminaml einzuspielen und verschiedene Steckplätze für das Einlesen der eGK zu nutzen.
Weitere Fragen zu den Voraussetzungen? Wir helfen weiter!
Gerne stehen wir Ihnen direkt und persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung. Schreiben Sie eine Mail an e-rezept@ oder lassen Sie uns ganz einfach und bequem eine Nachricht über unser a-b-f.deKontaktformular zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Außerdem: Viele weitere Informationen finden Sie auch in unserem informativen und kostenlosenWhitepaper "Das E-Rezept ist da." (PDF 1,4 MB) – kostenlos bestellen:
Doch was ist wenn? Einige Fragen zu Hindernissen schnell erklärt
Ersatzverfahren: Muster 16-Rezept als Notlösung
Was ist, wenn die Erstellung eines E-Rezeptes nicht möglich ist? Hierfür gibt es immer das Muster 16-Rezept als Back-Up-Lösung. Folgende Gründe rechtfertigen den Einsatz:
- Die technischen Voraussetzungen sind nicht gegeben (Soft- beziehungsweise Hardware sind nicht verfügbar oder defekt, PVS kann noch keine E-Rezepte erstellen, TI oder Internetverbindung sind nicht verfügbar, eHBA ist defekt)
- Die Übermittlung der nötigen Rezeptart ist noch nicht vorgesehen
- Es handelt sich um ein Rezept, das im Rahmen einen Haus- und/oder Heimbesuchs ausgestellt wird
- Die Versichertennummer ist aufgrund des Ersatzverfahrens nach Anlage 4a BMV-Ä noch nicht bekannt
PVS und E-Rezept
Zum jetzigen Zeitpunkt (Dezember 2021) sind viele PVS noch nicht für das E-Rezept aufbereitet.
Viele PVS-Anbieter sind bereits durch die KBV zertifiziert, allerdings sind oftmals die E-Rezept Module noch nicht in den PVS der Praxen implementiert. Noch ist unbekannt, wann die Implementierungen stattfinden sollen. Dadurch ist eine flächendeckende Anbindung der Arztpraxen an die TI und die Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 fraglich.
Sobald wir Informationen erhalten, welche Systeme bereits E-Rezepte ausstellen können, werden wir Ihnen eine entsprechende Liste zur Verfügung stellen.
NFC-fähige eGK
Seit dem 1. Januar 2015 ist die eGK bereits verpflichtender Bestandteil im deutschen Gesundheitssystem. Um E-Rezepte über die App „Das E-Rezept“ erhalten und einlösen zu können, benötigen Patienten eine eGK mit der Funktion Near-Field-Communication (NFC). Die NFC-fähige eGK wird an das Smartphone gehalten, wodurch der Inhaber der Karte als berechtigt ausgewiesen wird.
Aufgrund hoher Nachfrage und Auslastung der Kartenhersteller verzögert sich allerdings die Ausgabe der neuen NFC-fähigen eGK. Dadurch wird gerade zum Start des E-Rezeptes weiterhin vermehrt der Papierausdruck vonnöten sein.
Kommunikation zwischen Arzt und Apotheke
Leider ist zum jetzigen Zeitpunkt eine direkte Kommunikation zwischen Arzt und Apotheke über die TI nicht möglich. Zukünftig soll es aber eine Lösung geben, um E-Rezepte auch direkt an Apotheken weiterzuleiten. Sobald es eine Prozessbeschreibung hierzu gibt, werden wir diese auf unserer Seite zur Verfügung stellen.
Sie möchten mehr zur Funktionsweise des E-Rezeptes erfahren? Weitere Informationen finden Sie in unseren E-Rezept FAQ. Sollten Ihre Fragen nicht in unseren FAQ oder in unserem informativen und kostenlosen Whitepaper "Das E-Rezept ist da." (PDF 1,4 MB) beantwortet werden, können Sie uns gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular schicken.
E-Rezept FAQ für Arztpraxen
Sie haben Fragen zum E-Rezept? Wir haben die Antworten!

Funktion des E-Rezepts
Wie funktioniert das E-Rezept?
Der Arzt oder die Ärztin erstellt das E-Rezept mithilfe der Praxissoftware und speichert es sicher verschlüsselt in einem Gesundheitsnetzwerk ab, der sogenannten Telematikinfrastruktur. Der Patient erhält das Rezept über die E-Rezept-App der gematik oder bekommt in der Arztpraxis einen Ausdruck mit DataMatrix-Code ausgehändigt. Mit der App oder dem Ausdruck ist dann eine Einlösung in der Apotheke möglich.
Wie ist das E-Rezept gesetzlich verankert?
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn führt das E-Rezept in der Gesundheitsversorgung mit dem "Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG)" ein. Das Gesetz ist am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten und sieht die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab Januar 2022 vor.
Ausstellung des E-Rezepts
Welche Rezeptarten werden auf das E-Rezept umgestellt?
Zu Beginn werden nur Muster 16-Rezepte umgestellt. Ausgenommen sind BTM- und T-Rezepte, Rezepte für Hilfsmittel, Verbandmittel, Teststreifen, DIGAs und Sprechstundenbedarf.
Können Rezepturen mittels E-Rezept verordnet werden?
Rezepturen sind bereits ab dem Start als Verordnung via E-Rezept möglich. Diese können strukturiert oder per Freitext eingegeben werden.
Ab wann ist eine Datenübermittlung direkt an Apotheken möglich?
Zum jetzigen Zeitpunkt (Dezember 2021) ist die direkte Datenübermittlung eines E-Rezeptes an die Apotheke nicht möglich. Zukünftig soll es eine Möglichkeit zur Übermittlung von E-Rezepten an die Apotheke geben. Uns liegen allerdings noch keine genaueren Informationen vor.
Kann das E-Rezept auch während Videosprechstunden ausgestellt werden?
Ja, unter Einhaltung der ärztlichen Sorgfaltspflicht ist es Ärzt:innen möglich, auch während Videosprechstunden ein E-Rezept auszustellen.
Sind Mehrfachverordnungen über ein E-Rezept möglich?
Ja, das soll zukünftig möglich sein, aber erst dann, wenn der eRezeptserver auch fähig ist, diese zu verarbeiten. Damit wird erst Mitte 2022 gerechnet.
Welche Regelungen gelten bei der E-Rezept-Ausstellung im Vertretungsfall?
Um diese Frage zu beantworten, muss die Art der Vertretung unterschieden werden:
- Kollegiale Vertretung: Der Arzt oder die Ärztin wird durch einen fachgleichen Mediziner in dessen Praxis vertreten. Die Abrechnung erfolgt über den Vertreter. In den Daten des E-Rezepts erfolgt keine Kennzeichnung einer Vertretung.
- Persönliche Vertretung: Ein Vertreter arbeitet in der Praxis des ausfallenden Arztes. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall über die LANR/BSNR des Vertretenen. Daher muss die Kennzeichnung des Vertreters im Datensatz erfolgen. Sowohl die Daten der vertretenden ausstellenden Person als auch die des ausfallenden Arztes und dessen Praxis übermittelt.
Die elektronische Signator muss bei digitalen Verordnungen immer durch die ausstellende Person erfolgen.
Hilfestellungen rund um das E-Rezept
Wie beantrage ich einen eHBA?
Um einen eHBA zu erhalten, wenden Sie sich an die jeweilige Landesärztekammer. Nach der schriftlichen Beantragung werden Sie aufgefordert, mithilfe des Post-ident Verfahrens Ihre Identität zu bestätigen. Anschließend wird Ihr persönlicher eHBA erstellt.
Dies kann aufgrund der Vielzahl an Beantragungen einige Wochen dauern. Sobald Sie Ihren eHBA erhalten haben, schalten Sie diesen innerhalb von 28 Tagen frei. Danach sind Sie in der Lage, die qualifizierte elektronische Signatur zu verwenden.
Wie beantrage ich eine SMC-B?
Die SMC-B, Praxisausweis, wird über das Mitgliederportal der zuständigen KV beantragt. Für die Beantragung benötigen Sie normalerweise Ihren eHBA.
Da es aktuell, aufgrund einer erhöhten Nachfrage, zu Verzögerungen bei der Ausstellung des eHBA kommen kann, reicht für die Beantragung der SMC-B aktuell der Nachweis der Beantragung des eHBA aus.
Die SMC-B erhalten Sie nach circa 2 Wochen per Post. Der PIN beziehungsweise PUK kommt in einem zweiten, separaten Brief. Sobald Sie alles erhalten haben, schalten Sie die SMC-B über einen Online-Link frei.
Wie wird die Umstellung auf das E-Rezept finanziert?
Der Gesetzgeber und die KBV haben festgelegt, dass Ärzte beziehungsweise Arztpraxen finanziell bei der Vorbereitung auf die TI und das E-Rezept unterstützt werden. Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht, welche Förderungen Sie erhalten können.
Lässt sich ein E-Rezept ändern oder stornieren?
Nein, nicht direkt. Es können keine Korrekturen an einem bereits ausgestellten E-Rezept vorgenommen werden, da die Verordnung als signierter Datensatz nur in unveränderter Form gültig ist.
Wurde das E-Rezept allerdings noch nicht durch Patient:innen eingelöst, besteht die Möglichkeit für Ärzt:innen, das bisherige E-Rezept zu löschen und ein neues auszustellen. In diesem Fall sollte auf jeden Fall der oder die betroffene Patientin informiert werden.
E-Rezept Glossar für Arztpraxen
In unserem E-Rezept Glossar erklären wir Ihnen von A bis Z wichtige Begriffe rund um das Thema E-Rezept. Einfach nur den jeweilgen Begriff klicken und unsere Erklärung lesen:
App „Das E-Rezept“:
Von der Gematik zur Verfügung gestellte App, mit welcher das E-Rezept digital empfangen und eingelöst werden kann.
DataMatrix-Code:
Zweidimensionaler Code, der Daten enthält und gescannt werden kann (zum Beispiel in der Apotheke, um Rezeptdaten zu erhalten) und einem herkömmlichen QR-Code ähnelt.
Elektronische Gesundheitskarte (eGK):
Digitale Gesundheitskarte für gesetzlich Versicherte, auch Versichertenkarte oder Krankenkarte genannt.
Elektronische Patientenakte (ePA):
Steht seit dem 1. Januar 2021 allen gesetzlich Versicherten über ihre Krankenkasse zur Verfügung. Sämtliche Verordnungen, medizinischen Befunde und weitere Gesundheitsinformationen können darin digital gespeichert werden.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA 2.0):
Personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat, mit der sich Ärzte und Apotheker beispielsweise gegenüber der gematik ausweisen können.
Elektronisches Rezept (E-Rezept):
Digitale Form der Rezeptverordnung, die voraussichtlich ab Januar 2022 das herkömmliche Papierrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel ersetzt.
Gematik:
Die gematik GmbH hat die Aufgabe, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voranzutreiben und dadurch die Gesundheitsversorgung aller Bürger:innen zu optimieren. Die Gematik ist wesentlich an der Einführung des E-Rezepts beteiligt.
Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM):
Ein sicheres E-Mail-Verfahren innerhalb der TI.
Near-Field-Communication (NFC):
Eine drahtlose Kommunikationstechnik, die zum Beispiel bei Bankkarten oder der elektronischen Gesundheitskarte zum Einsatz kommt.
Praxisverwaltungssystem (PVS):
Software in Praxen, um die Patientendaten zu verwalten.
Qualifizierte elektronische Signatur (QES):
Eine rechtssichere elektronische Unterschrift. Diese Unterschrift ist bei einigen Anwendungen innerhalb der TI notwendig.
Secure module card Typ B (SMC-B; Praxisausweis):
Schlüsselspeicher, den eine Einheit oder eine Organisation des Gesundheitswesens ausweist. Wird für die Authentifizierung gegenüber der TI und eGK benötigt.
Security module card Gerätespezifisch gSMC-K / gSMC-KT (K=Konnektor , KT=Kartenterminal):
In den Geräten fest verbaute Karten, um eine dauerhafte, verschlüsselte und sichere TLS-Verbindung zum Konnektor beziehungsweise der TI herzustellen.
Telematikinfrastruktur (TI):
Sicheres Netzwerk zum Austausch von Gesundheitsdaten, beispielsweisen zwischen Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken. Sie sorgt als „Datenautobahn im Gesundheitswesen“ für eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen allen Gesundheitsakuteren. Zu ihren Anwendungsbereichen gehören unter anderem das E-Rezept und Notfalldatenmanagement (NFDM), die elektronische Patientenakte (ePA), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und vieles mehr.
Virtuelles privates Netzwerk (VPN):
Eine private, für andere nicht erkennbare Netzwerkverbindung.